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Ausfertigung einer Urkunde

См. также в других словарях:

  • Ausfertigung — Ausfertigung, die von einer Amtsperson oder Behörde in vorschriftsmäßiger oder üblicher Form ausgestellte Urkunde, namentlich die Reinschrift einer solchen im Gegensatze zum Konzept. Von besonderer Bedeutung ist im modernen Prozeßverfahren die… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Ausfertigung — Durchschrift; Abschrift; Duplikat; Kopie; Durchschlag; Doppel * * * Aus|fer|ti|gung 〈f. 20; Amtsdt.〉 Ausstellung, Abfassung, Herstellung (eines amtl. Schriftstücks) ● in doppelter Ausfertigung mit Kopie * * * Aus|fer|ti|gung, die; , en …   Universal-Lexikon

  • Urkunde — (lat. Instrumentum), 1) im weitesten Sinne jedes Beweismittel, mit Einschluß der Zeugen; 2) im engeren Sinne ein lebloser, von Menschenhand gefertigter Gegenstand, welcher entweder zur Erhaltung des Andenkens an irgend eine Begebenheit od. zur… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Urkunde — (Charta, Instrumentum, Documentum), bedeutet im Althochdeutschen (urchundo) sowohl den Zeugen (testis) als das geschriebene oder gesprochene oder symbolische Zeugnis (testimonium). Erst gegen den Ausgang des Mittelalters werden vorwiegend die… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Urkunde — Archivale (bei Archiven); Schriftstück; Beleg; Unterlage; Dokument; Attest; Zeugnis; Beglaubigung; Bescheinigung; Dossier; Akte * * * Ur|kun|de [ u:ɐ̯kʊndə], die; , n …   Universal-Lexikon

  • Ausfertigung (Rechtsverkehr) — Eine Ausfertigung besteht in Deutschland in einer Abschrift der Urschrift einer amtlichen Urkunde, die mit dem Ausfertigungsvermerk versehen ist (§ 49 Abs. 1 Beurkundungsgesetz). Die Ausfertigung soll in der Überschrift als solche bezeichnet …   Deutsch Wikipedia

  • Ausfertigung — Eine Ausfertigung besteht in Deutschland in einer Abschrift der Urschrift einer amtlichen Urkunde, die mit dem Ausfertigungsvermerk versehen ist (§ 49 Abs. 1 Beurkundungsgesetz). Die Ausfertigung soll in der Überschrift als solche bezeichnet sein …   Deutsch Wikipedia

  • Ausfertigung von Urkunden — Eine Ausfertigung besteht in Deutschland in einer Abschrift der Urschrift einer amtlichen Urkunde, die mit dem Ausfertigungsvermerk versehen ist (§ 49 Abs. 1 Beurkundungsgesetz). Die Ausfertigung soll in der Überschrift als solche bezeichnet sein …   Deutsch Wikipedia

  • Vollstreckbare Ausfertigung — Ausfertigung eines Urteils oder auch anderer Vollstreckungstitel nach § 794 ZPO, auf das eine Vollstreckungsklausel gesetzt worden ist. Sie ist eine Voraussetzung für die Zwangsvollstreckung aus dem betreffenden Titel (§ 724 Zivilprozessordnung… …   Deutsch Wikipedia

  • vollstreckbare Urkunde — Urkunde, aus der der Gläubiger unmittelbar die ⇡ Zwangsvollstreckung betreiben kann (§ 794 Nr. 5 ZPO). V.U. muss vor einem deutschen Gericht oder Notar innerhalb deren Zuständigkeit in der vorgeschriebenen Form aufgenommen werden und eine… …   Lexikon der Economics

  • Vollstreckbare Urkunde — Bei einer vollstreckbaren Urkunde handelt es sich um einen der in § 794 Abs. 1 Nr. 5 ZPO genannten weiteren Vollstreckungstitel, aus denen neben Endurteilen die Zwangsvollstreckung stattfindet. Ebenso wie beim Prozessvergleich wird der Titel …   Deutsch Wikipedia

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